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Bankakzept

Akzeptkredit, Privatdiskonten
Bankakzept heißt ein Wechsel. der auf eine Bank ausgestellt (gezogen) ist und von ihr angenommen (akzeptiert) wird.


Grundlage des Akzeptkredits der Bank als Form der Kreditleihe. Wechsel mit meist 3-monatiger Laufzeit, den ein bonitätsmässig erstklassiger Bankkunde nach vorheriger Absprache auf seine Bank zieht und den diese akzeptiert (annimmt, mit ihrem Akzept versieht). Der Akzeptkreditnehmer kann das Bankakzept sodann in liquide Mittel verwandeln: Er kann es bei einer anderen Bank diskontieren; i. d. R. wird es allerdings von der Akzept gebenden Bank unmittelbar selbst diskontiert, wodurch dem Kunden ein relativ zinsgünstiger Kredit (die Geld- folgt der Kreditleihe) zur Verfügung steht. Der Kunde verpflichtet sich in einem zweiten Vertrag der Bank gegenüber, den Wechselgegenwert kurz vor Fälligkeit des Wechsels bei der Bank anzuschaffen. Besondere Bedeutung hat das Bankakzept in der Aussenhandelsfinanzierung. Da Akzeptkredite ohne besonderte Besiche-rung und in hohen Beträgen gegeben werden, kommen nur erstklassige Adressen dafür in Frage.

Wechsel, der auf eine Bank gezogen und von ihr akzeptiert (Akzept) ist. Privatdiskonten.

Das Bankakzept ist ein   Wechsel, den ein Bankkunde (Austeller des Wechsels) auf seine Hausbank oder (ausnahmsweise, z.B. bei   Akzeptaldueditiven) auf eine andere Bank zieht. Diese Bank ist Bezogene des Wechsels und nach erfolgter Akzeptleistung auch Akzeptantin des Wechsels. Das Bankakzept (der von der Bank akzeptierte Wechsel) kann vom Bankkunden (Aussteller des Wechsels) zahlungs- und sicherungshalber an einen Lieferanten weitergegeben werden, wobei die Akzeptbank im Aussenverhältnis uneingeschränkt für die Zahlung ihres Bankakzeptes bei Fälligkeit haftet. Im Innenverhältnis belastet die Akzeptbank den Wechselaussteller (den Bankkunden) bei Fälligkeit auf seinem Konto (anders bei  Akzeptakkreditiven). Bankakzepte können von der Akzeptbank oder von einer anderen Bank diskontiert werden. Siehe auch  Akzeptkredit.

Ein Wechsel, der von einem Kunden auf eine Bank gezogen wurde und von dieser akzeptiert ist. Das Bankakzept ist für den Kunden ein Finanzierungsinstrument und stellt zugleich Geldmarkttitel dar.

Bez. für einen von einem Unternehmen auf ein Finanzinstitut gezogenen und von diesem angenommenen Wechsel zur Beschaffung eines kurzfristigen Darlehens. Ein solcher Wechsel ist ein erstklassiges Zahlungsmittel; bedeutsam im Außenhandel. S. Rembourskredit.

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