auch: Sicherungsabtretung
Sicherungszessionen sind Abtretungen von Forderungen, die z. B. für einen in Anspruch genommenen Bankkredit der Bank als Sicherheit dienen. In der Regel erfolgt die Abtretung von fälligen und zukünftigen (bestimmbaren) Kundenforderungen in Form einer Globalzession, wobei die Forderungen mit ihrem Entstehen dem Abtretungsberechtigten zustehen. Kreditinstitute, die ein laufendes Kreditengagement durch derartige Globalzessionen besichern, verbinden damit bei der offen gelegten Abtretung zur Kontrolle einen Forderungseinzug. Bei intakter Kundenbeziehung zwischen Bank und Kreditkunden ist die stille Globalzession üblich. Hier behält sich die Bank die Offenlegung für den Fall vor, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, und lässt alle Zahlungseingänge über das Konto des Kunden (Zedenten) laufen. Dieses verschafft der Bank einen genauen Überblick über die Zahlungsmoral der Kunden, deren Verbindlichkeiten der Zession zugrunde liegen.
Von Banken wird bei Kreditabsicherungen i. d. R. die Globalzession der Mantelzession vorgezogen, bei der erst mit Übergabe der Rechnungskopie auf der Grundlage eines vorweg abgeschlossenen Mantelvertrages die Abtretung erfolgt.
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