Unter Zahlungsmoral versteht man die Bereitschaft eines Schuldners, die Geldforderungen seines Gläubigers innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist oder zu einem bestimmten Zahlungsziel zu befriedigen.
Allgemein gilt die Zahlungsmoral in Deutschland als miserabel. Viele kleinere Betriebe, die nur über ein geringes Eigenkapital verfügen, wurden von säumigen Zahlern an den Rand der Zahlungsunfähigkeit oder gar in die Insolvenz getrieben. Etwa drei von vier Firmenzusammenbrüchen gehen auf das Konto zu hoher Außenstände, sind also letztlich auf Kunden zurückzuführen, die ihre Rechnungen nicht oder zu spät begleichen. Die katastrophale Zah-lungsmoral hat im Jahre 2000 die Bundesregierung zum Handeln gezwungen. Am 1. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft.
Innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungslegung tritt nunmehr automatisch, also ohne Mahnung der Zahlungsverzug ein, und es können Verzugszinsen erhoben werden. Auch der Satz der Verzugszinsen wurde per Gesetz verdoppelt.
Vorhergehender Fachbegriff: Zahlungsmittelwirtschaft | Nächster Fachbegriff: Zahlungsplan
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|