Abtretung von Forderungen in Form einer Rahmenabtretung. Bestehende und listenmäßig dokumentierte Forderungen werden sofort abgetreten, künftig entstehende Forderungen gelten mit Vorlage einer neuen Liste als abgetreten. Die Mantelzession ist überwiegend durch die Globalzession abgelöst.
Zessionskredit
Auch: Mantelabtretung. Form der Zession, einer Sicherungsabtretung von Forderungen. Der Schuldner verpflichtet sich in einem Rahmenvertrag zur Forderungsabtretung (-Zession) gegenüber der Kredit gebenden Bank, für durch die Drittschuldner beglichene Forderungen jeweils laufend neue offene Forderungen an die Bank abzutreten. Häufiger: Globalzession.
Spezielle Form der Sicherungszession.
Sicherungszession, bei der mit dem Kreditinstitut ein Mantelvertrag (Verpflichtung zur Abtretung zukünftiger Forderungen) abgeschlossen wird und bei der die Abtretung der Forderung erst mit Entstehung der Forderung bzw. Übergabe der Rechnungskopie an die Bank erfolgt.
Siehe auch: Sicherungszession
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