steht i.A. für (sofortige) Fälligkeit mit der Vorlegung eines Dokumentes. Beispiele:
(1) Sichtwechsel, der mit der Vorlegung beim Akzeptanten zur Zahlung fällig ist (Gegensatz: Nachsichtwechsel).
(2) Sichtakkreditiv, bei dem der akkreditivbegünstigte Exporteur Zahlung unmittelbar nach Einreichung der Exportdokumente von der Bank erhält.
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