Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Exportfactoring

Das Ausfuhrgeschäft birgt für den Exporteur besondere Risiken. Dies ist vor allen Dingen in der Bonität der Abnehmer und durch das Problem der Rechtsverfolgung in ausländischen Staaten begründet. Hinzu kommt, daß ausländische Kunden mitunter sehr lange Zahlungsziele in Anspruch nehmen, wodurch der Exporteur nicht nur zum Lieferanten, sondern auch Kreditgeber seiner Kundschaft wird.
Je nach Vertrag übernehmen Factor-Institute auch für das Exportgeschäft die Finanzierungsfunktion - allein oder gemeinsam mit der Delkrederefunktion. Die Abwicklung vollzieht sich ähnlich wie beim klassischen Factoring, mit dem Unterschied, daß zwei Factoring-Häuser (Export- und Import-Factor) eingeschaltet sind. Exportfactoring wird deshalb nur von solchen Factors betrieben, die in den betreffenden Partnerstaaten über Korrespondenten oder Schwestergesellschaften verfügen.

Auch: Ausfuhrfactoring. Hierbei schaltet der inländische Factor zur Abdeckung des Kreditrisikos und für das Inkasso der Forderung im anderen Land Korrespondenzbanken, Schwestergesellschaften o.Ä. ein. Ggs.: Importfactoring.

siehe   Factoring.

Form des Factoring, bei der in der Regel der Exporteur seine Exportforderung an einen inländischen Factor verkauft, der sich bei seinen ausländischen Korrespondenz-Factorpartnern ein Credit Approval (Haftungszusage) für die ausländischen Abnehmer des Exporteurs einholt. Das Inkasso und Mahnwesen wird durch den ausländischen Korrespondenz-Factor durchgeführt.

Factoring, das dem Exporteur zur Refinanzierung eines dem Importeur gewährten Lieferantenkredits dient. Der Exporteur verkauft auf der Grundlage einer Globalzession kurzfristige Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegenüber dem Importeur an einen Factor. Der Exportfactor (inländische Factor) verpflichtet sich gegenüber dem Anschlusskunden (inländischen Exporteur), dessen Forderungen an alle oder nur bestimmte ausländischen Schuldner bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze zu kaufen; er hat sich zuvor mit dem sog. Importfactor (dem ausländischen Korrespondenz-Factor) in Verbindung gesetzt und von diesem eine Bonitätsprüfung des (ausländischen) Importeurs durchführen und eine Haftungsanzeige geben lassen. Daraufhin kauft der Importfactor dem Export-factor die entsprechende Forderung ab. Analog dazu Import-Factoring. Ein Factor kann mehrere Funktionen übernehmen: die Finanzierungsfunktion (der Factoringkunde erhält den Gegenwert der Forderung unmittelbar nach ihrem Entstehen ausbezahlt), die Dekrederefunktion (Beitreibung der Forderung im eigenem Namen; Übernahme des Inkasso-/Zahlungsausfall-Risikos, wenn der Importeur die vereinbarte Zahlung teilweise oder vollständig nicht erbringt) und eine Dienstleistungsfunktion (Kreditwürdigkeitsprüfung, Inkasso- und Mahnwesen). Man spricht von einem Standardfactoring, wenn der Factor alle drei Funktionen übernimmt. Ferner wird unterschieden: Echtes Factoring (wenn der Factor die Delkrederefunktion mit übernimmt); Unechtes Factoring (der Factor übernimmt nur die Finanzierungsfunktion); Fälligkeitsfactoring (der Factor übernimmt lediglich das Inkasso der Forderung bei Fälligkeit).

Finanzierung durch - Facto­ring ist selbstverständlich auch im - Außenhan­del möglich und sinnvoll, zumal hier die Risiken in der Regel größer sind als im Binnenhandel. Al­lerdings spielt sich das Factoring im Export etwas komplizierter ab. Zunächst kommt es zur Ver­tragsgestaltung zwischen dem Forderungs­verkäufer, also dem Factoring- oder Anschluß-Kunden, und dem Factor, der in diesem Fall als Exportf actor auftritt.
Da der Export-Factor nicht selbst rund um die Welt präsent sein kann, arbeitet er mit einem Factor im Bestimmungsland für die Ware zusam­men, dem sogenannten Import-Factor. Dieser prüft die Kreditwürdigkeit des End-Abnehmers der Ware und setzt ein Kreditlimit fest, bis zu dem nach seiner Ansicht gefahrlos exportiert werden kann. Der Import-Factor, der sich also mit dem Export-Factor die Arbeit teilt, muss die Forderung eintreiben. Der Factoring-Kunde erhält sein Geld vom Export-Factor, der zusehen muss, dass er vom Import-Factor sein Geld zurückerhält. Das geht normalerweise reibungslos, weil der Im­port-Factor gegenüber dem Export-Factor eine Haftungszusage abgibt.

Vorhergehender Fachbegriff: Exportfabrikniederlassung | Nächster Fachbegriff: Exportförderung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Montage | Duale Markenstrategie | NRT

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon