Eine Form des Factoring, bei der sich der Factor gegenüber seinem Kunden ein Rückbelastungsrecht für den Fall vorbehält, daß der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
Auch: Recoursefactoring. Form des Factoring, bei der das Delkredererisiko vom Factor nicht mit übernommen wird. Der Factorkunde nimmt nur die Finanzierungsleistung und ggf. nach besonderer Vereinbarung die sonstigen Dienstleistungen des Factors in Anspruch. Ggs.: echtes Factoring, Nonrecoursefactoring.
S. Export-Factoring.
Eine Variante des Factoring, bei der ein Factor nicht das Delkredere-Risiko übernimmt. Da es sich hier nach höchstrichterlichen Urteilen um ein Kreditgeschäft handelt, bei dem auch sämtliche damit zusammenhängenden Probleme wie der verlängerte Eigentumsvorbehalt der Lieferanten auftreten, spielt diese Variante heute kaum noch eine Rolle.
vgl. echtes Factoring
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