Form des Factoring, bei der ein inländischer Factor gegenüber einem ausländischen Factor die Haftung für die Zahlungsfähigkeit des inländischen Debitors (Schuldners) übernimmt. Das Verfahren der vertraglichen Vereinbarung entspricht dem Verfahren des Export-Factoring.
Hier übernimmt der Importfactor (inländische Factor) vom ausländischen Factor (Exportfactor) des ausländischen Exporteurs die Haftung für die Zahlungsunfähigkeit des inländischen Importeurs. Analoges Verfahren wie beim Export-Factoring.
Eine Sonderform des Factoring, bei der ein Exporteur direkt mit einem Factor seiner Wahl im Land des Importeurs zusammenarbeitet.
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