Hierbei handelt es sich um einen Kredit, der durch das Wertpapierdepot des Kreditnehmers besichert wird, das heißt, die Wertpapiere des Kunden dienen dem Kreditgeber als Sicherheit. Dabei gibt es bestimmte, von Institut zu Institut schwankende Beleihungsgrenzen, die sich daraus ergeben, wie hoch das Risiko bei den jeweiligen Papieren eingeschätzt wird: Bei sicheren Wertpapieren wie Bundesschatzbriefen liegt die Beleihungsgrenze höher als bei riskanten Papieren.
Der Effektenlombardkredit zeichnet sich durch geringe Kreditzinsen aus. Allerdings ist die Aufnahme eines solchen Kredits auch mit Risiken verbunden.
Die Kurse der als Sicherheit fungierenden Wertpapiere unterliegen Schwankungen. Falls der Kurs zu stark sinkt, verlangen die Banken zur Kreditbesicherung dann entweder zusätzliche Sicherheiten, oder sie stellen den Kredit umgehend fällig.
Effektenkredit; Kreditgewährung gegen Verpfändung von Effekten, regelmäßig in Form des unechten Lombardkredits bzw. Kredit zum Kauf von Wertpapieren, wobei bereits vorhandene, sich im Depot des kreditgebenden Instituts befindliche Effekten oder die zu erwerbenden Wertpapiere als Kreditsicherheiten dienen. Börsengängige Wertpapiere sind grundsätzlich leicht zu verwerten. Die Höhe eines Effektenlombardkredit ist von der Bonität der verpfändeten Wertpapiere abhängig. Praxisusance ist, Aktien grundsätzlich bis zu 50 Prozent und Schuldverschreibungen bis zu 75 Prozent ihres Kurswertes zu beleihen. Sparkassen dürfen nach den Bestimmungen der Sparkassenverordnung bzw. -ordnung bzw. Mustersatzung (Sparkassenrecht) mündelsichere (Mündelsicherheit) oder lombardfähige (Lombardfähigkeit) Schuldverschreibungen bis zu 80 Prozent des Kurswertes, sonstige börsenfähige Werte (Aktien, Industrieanleihen und Inhaberschuldverschreibungen) bis zu 60 Prozent des Kurswertes, Investmentzertifikate bis zu 60 Prozent des Rückkaufpreises (Anteilscheine an reinen Rentenfonds bis zu 80 Prozent) und Sparbriefe/Sparkassenbriefe und Sparkassenobligationen bis zum Nennwert bzw. bis zum Laufzeitwert beleihen.
Hierbei handelt es sich um einen Bankkredit, der vom Kreditnehmer durch die Verpfändung von Aktien oder Anleihen abgesichert wird. Die Bank nimmt in der Regel bei dieser Absicherungsform einen Risikoabschlag vor, der bei Anleihen bei ca. 20 % und bei Aktien bei bis zu 50 % I iegt.
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