Mündel sind Minderjährige, die auf Beschluss des Vormundschaftsgerichtes von einem Vormund vertreten werden. Nach § 1806 ff. BGB verwaltet der Vormund das Vermögen des Mündels und muss dieses »mündelsicher«, also risikolos anlegen. Dieses erfolgt in der Regel in festverzinslichen Wertpapieren, die vom Gesetzgeber ausdrücklich für mündelsicher erklärt worden sind.
Vorhergehender Fachbegriff: Mündelgeld | Nächster Fachbegriff: Mündelsichere Papiere
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|