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Geldmarktkredit


1. Charakterisierung und Bezeichnungen: Der Geldmarktkredit kann von Wirtschaftsunternehmen (sog. Nichtbanken) bei den international ausgerichteten Banken in Euro oder in den gängigen Fremd­währungen zu kurz- bis mittelfristigen Laufzeiten aufgenommen werden. Grundlage der Kreditgewäh­rung ist der nationale und der internationale Bankgeldmarkt. Vor Einführung des Euro als Währung wurden Geldmarktkredite als Eurokredite, Euromarktkredite, Eurogeldmarktkredite oder als Euro­festsatzkredite bezeichnet.
2. Finanzierung und Kurssicherung: Geldmarktkredite dienen den Unternehmen zur zinsgünstigen Fi­nanzierung ihres kurz- bis mittelfristigen Kapitalbedarfs für Inlandsgeschäfte und für Aussenhandelsge­schäfte. Auf Euro lautenden Geldmarktkredite können — in Abhängigkeit von der Zinsentwicklung am Bankengeldmarkt — über lange Phasen erheblich kostengünstiger sein als beispielsweise auf Euro lau­tende Kontokorrentkredite. Geldmarktkredite in Fremdwährung ermöglichen nicht nur die Finanzie­rung, sondern auch die (kompensierende) Wechselkurssicherung von Exportforderungen, die auf Fremdwährung lauten. Die Mindestbeträge liegen — in Abhängigkeit von der kreditgewährenden Bank — bei etwa 100.000 Euro bzw. Fremdwährungsgegenwert.
3. Kreditlaufzeiten: Der Bankengeldmarkt kennt sowohl feste Laufzeitkategorien als auch täglich fälli­ges Geld.
(1) Feste Laufzeiten umfassen z.B. eine Woche, zwei und drei Wochen sowie monatsbezoge­ne Laufzeiten von 1, 2, 3, 6, 12 Monaten sowie in den gängigen Währungen bis zu 24 und 36 Monaten.
(2) Daneben sind im Einzelfalls auch sog. krumme (gebrochene) Laufzeiten möglich, die zwischen den festen Laufzeitkategorien liegen und eine genaue zeitliche Anpassung an ein Handelsgeschäft ermögli­chen.
(3) Auf Grundlage des Tagesgeldes unter Banken gibt es darüber hinaus auch die Kreditüberlas­sung als täglich fälliges Geld, was praktisch auf eine Kreditgewährung “bis auf weiteres” hinaus läuft. I.A. werden solche Kredite auf einem   Euro-Geldmarktkonto gewährt. Entsprechend der Zinsent­wicklung für Tagesgeld ändert sich der Zinssatz bei täglich fälligen Geldmarktkrediten ebenso täglich.
4. Zinsen: Die von der kreditgewährenden Bank berechneten Zinskosten beruhen auf dem sog. Einstandszinssatz (z.B.   EURIBOR,   LIBOR,  EONIA), zuzüglich eines Zinszuschlags der kre­ditgewährenden Bank. I.A. werden diese Komponenten in einem Zinssatz zusammengefasst. Bei fester Laufzeit des Geldmarktkredits gilt der vereinbarte Zinssatz i.d.R. fest für die gesamte Laufzeit. Als Re­ferenzzinssatz für Euro-Geldmarktkonten bzw. -kredite wird meistens der von der Europäischen Zent­ralbank bei den EURIBOR-Referenzbanken für Tagesgeld erhobene Zinssatz  EONIA (Euro Overnight Index Average) herangezogen, zuzüglich der kundenindividuellen Marge der kreditgewäh­renden Bank. Bei länger laufenden Geldmarktkrediten (Laufzeiten über ein Jahr) wird dem Kreditneh­mer manchmal die sog. Arrangement Fee in Rechnung gestellt, die als einmalig zu zahlender Provisi­onssatz auf den Kreditbetrag definiert ist. Die Zinsen für Geldmarktkredite werden in der Regel nach der internationalen Zinsberechnungsmethode (Zinsberechnungsmethode, internationale) berechnet, die auch als Euro-Methode bezeichnet wird. Siehe auch  Aussenhandelsfinanzierung (Internationale Zahlungs-, Sicherungs- und Finanzierungsin­strumente), mit Literaturangaben. Internetadressen: (Geschäftsbanken; alle Zahlungs-, Finanzierungs- und Sicherungsinstrumente) http://www.deutsche-bank.de http://www.hypovereinsbank.de, http://www.ubs.com, http://www.ba­ca.com; (internationaler Geldmarkt, internationale Zinssätze) http://www.bba.org.uk/public/libor, http://www.leitzinsen.com/zinsen/libors, http://www.euribor.org/html/content/euribor, http://www. euribor. org/html/content/eonia

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