(engl.: day-count convention). Methode, nach der die Anzahl der Tage für die Berechnung der Zinsen bestimmt wird. Zinsen können nach der sog. 360/360-Methode (deutsche Methode) oder nach der 365/365-Methode bzw. 365/360-Methode berechnet werden. Zähler: Die jeweils erste Zahl legt die Methode der Errechnung der Zinstage fest. So besagt die Zahl 360, dass jeder volle Monat mit 30 Zinstagen angesetzt wird (unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Kalendertage); bei angefangenen Monaten werden die Zinstage kalendermäßig genau gezählt. Ist die erste Zahl mit 365 angegeben, dann werden die Zinszahlen kalendermäßig genau gezählt. Nenner: Die jeweils zweite Zahl gibt an, mit wie viel Tagen das Zinsjahr angesetzt wird - bei der Berechnung des Zinsdivisors (= Zinsjahr : Zinssatz). S. a. Eurozinsmethode.
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