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Notenausgabemonopol

Notenbank

einer Notenbank verliehenes Emissionsprivileg für Banknoten, die als Geld in Umlauf gelangen und denen vielleicht sogar die Eigenschaft unbeschränkt gesetzlicher Zahlungsmittel zuerkannt ist. In der - Europäischen Währungsunion hat die Europäische Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht, die Ausgabe von auf Euro lautenden Banknoten zu genehmigen. Sowohl die EZB als auch die nationalen Notenbanken sind zur Ausgabe berechtigt. Es sind die einzigen Banknoten, die im Euro-Währungsgebiet gesetzliche Zahlkraft besitzen. Die Noten gelangen in den Umlauf, indem eine Emissionsbank Titel (wie Wechsel, Kredittitel usw.) gegen ihre Banknoten aufkauft. Der Bargeldumlauf stellt ein Passivum in der Notenbankbilanz dar. Eine Einlösepflicht in festgelegte Vermögensarten, z.B. Gold oder Devisen, besteht im Gold- und Devisenstandard. Einlösepflicht besteht aber nicht für ungebundene (oder manipulierte) Währungen wie die Euro-Währung; es handelt sich um reine Geldzeichen ohne den Charakter einer Inhaberschuldverschreibung. In einer geschlossenen Volkswirtschaft oder in einer offenen Volkswirtschaft mit - flexiblem Wechselkurs bedingt das Emissionsmonopol unbegrenzte Liquidität der Notenbank. Ist die Notenbank aber zur Verteidigung eines festen Wechselkurses (via Devisenmarktinterventionen) oder zur Einlösung der Noten in ein nicht von ihr produziertes Gut, z.B. Gold, verpflichtet, ist ihre Liquidität bzw. ihr Ermessensspielraum zur Notenausgabe durch die Preisregel begrenzt. Durch das Monopol wird die Notenbank im Inland bzw. im Währungsraum für die Monetären Finanzinstitute zum sog. - 1ender of last resort, d.h. zum letztinstanzlichen Gläubiger, wenn im Zuge der multiplen Geldschöpfung der - Bargeldumlauf und Bedarf an Mindestreserven steigen. Es können aber auch gleichzeitig mehrere wettbewerbliche Notenbanken und Parallelwährungen (Währung) im Inland oder in einer - Währungsunion existieren, wobei alle konkurrierenden Währungen als gesetzliche Zahlungsmittel zur Steuerzahlung und Schuldentilgung sowie zur Rechnungslegung anerkannt sind. Ist die Produktion bzw. Emission von Noten zu sinkenden Durchschnittskosten möglich, so kann sich ein (privates) natürliches Notenausgabemonopol (natürliches Monopol) ergeben (oder infolge ruinöser Konkurrenz ein Kartell). Bei staatlichem oder privatem Emissionsmonopol bedarf es Regeln (Geldordnung, Notenbank) zur Erreichung der optimalen - Geldmenge. Literatur: Gramlich, L. (1988)

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