Nicht zahlungsfähig. Bei Illiquidität fehlt es an flüssigen Barmitteln, um bestehende Verpflichtungen erfüllen zu können. Neben der Überschuldung (Konkursgrund bei juristischen Personen) besteht auch bei Zahlungsunfähigkeit für die Geschäftsleitung eines Unternehmens die Verpflichtung, ein Insolvenzverfahren (Vergleichs- oder Konkursverfahren) zu beantragen. Wenn durch das zuständige Amtsgericht festgestellt wird, dass das Insolvenzverfahren zu spät angemeldet worden ist, kann dieses strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Geschäftsführer nach sich ziehen.
Siehe auch: Insolvenz, Konkurs, Vergleich
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