Valutakonto, Währungskonto, Fremdwährungskonto, Loro-Konto Bankkonto, dessen Bestände auf Fremdwährung lauten. Nach den Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) können Deviseninländer Devisenkonten in jeder beliebigen Währung und in unbegrenzter Höhe unterhalten, sofern diese Währungen handelbar sind. Auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Devisenkonten ist uneingeschränkt möglich. Eine Verzinsung von Guthaben bedarf allerdings der Genehmigung durch die Deutsche Bundesbank, die zur Zeit allgemein gewährt wird. Entsprechendes gilt für Devisenkonten von Devisenausländern.
Auch: Valuta-, Währungs-, Fremdwährungskonto. Bankkonto, das auf eine Fremdwährung lautet. Inländer können nach AWG Devisenkonten in jeder beliebigen Währung und unbegrenzt unterhalten. Auch die Zahlungsabwicklung über solche Konten ist uneingeschränkt möglich. Entspr. gilt für Devisenkonten von Ausländern.
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