Devisenkonto
Currencyaccount. Auch: Fremdwährungs-, Devisen-, Valutakonto. Auf ausländische Währung lautendes Bankkonto eines Kunden bei einer inländischen Bank bzw. einer Bank bei einer anderen. Geldbeträge in ausländischer Währung darf eine Bank lt. AGB mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Bankkunden in  gutschreiben, sofern sie nicht für den Kunden ein Währungskonto in der betr. Währung führt. Die Abrechnung erfolgt zum Devisengeldkurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung der die Buchung auf dem Konto vornehmenden Stelle der Bank steht und an dem er von der Bank verwertet werden kann. Währungskonten können in Deutschland unbeschränkt und in jeder Währung bei allen Banken unterhalten werden. Auch die Zahlungsabwicklung über solche Konten ist uneingeschränkt möglich. Nach AWG und der Konvertibilitätserklärung unterliegen Währungskonten von Gebietsansässigen, die bei in- oder ausländischen Banken in beliebiger Währung unterhalten werden, keinerlei Beschränkung. Auch Gebietsfremde können Konten in beliebiger Währung bei deutschen Banken unterhalten. Beschränkungen und Reglementierungen sind jedoch erforderlichenfalls nach AWG/AWV möglich. So kann die Verzinsung von Guthaben eingeschränkt oder verboten werden. Währungskonten werden auch von der Bundesbank für Banken und Nichtbankkunden (Unternehmen) geführt, jedoch nicht in allen Währungen.
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