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Girokonto

Kontokorrentkonto, welches zur Abwicklung der Bankgeschäfte als laufen des Konto geführt wird. Im Regelfall werden Girokonten nicht mehr auf Guthabenbasis geführt, da sie im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie (Dispositionskredit) überzogen werden dürfen.

Konto, bei dem mit der kontoführenden Bank vereinbart ist, dass sie bereit ist, den üblichen Zahlungsverkehr über dieses Konto abzuwickeln. In den meisten Fällen ist das Girokonto ein Kontokorrentkonto, unabhängig davon, ob eine Überziehung zugelassen wird oder nicht.

Sammelbegriff für Konten, auf denen Depositen geführt werden und für jene Konten in Form des Kontokorrent. Von ihnen können im Gegensatz zu Sparkonten Girozahlungen (Überweisung, Scheck) erfolgen. Über den Kontostand übersendet das Kreditinstitut den Kontoauszug laufend oder zu einem bestimmten Stichtag. Eventuelle Einwendungen gegen den Auszug müssen unverzüglich beim Kreditinstitut erhoben werden.

Das Girokonto ist ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung, das dem Zahlungsverkehr dient. Das Wort »Giro« stammt aus dem Italienischen und bedeutet »Umlauf«. Das verbreitetste Girokonto ist das Gehaltskonto.

Auch: laufendes Konto. Hauptform des Bankkontos für Unternehmen aller Art (Geschäftskonto) und auch die meisten Privaten; Zahlungsverkehrskonto. Dient der Aufnahme von Sichteinlagen und der Verfügungen darüber für alle Zwecke.

siehe   Kontokorrentkonto.

Siehe: Kontokorrentkonto

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