Höhe der Einlage auf einen Geschäftsanteil an einer Genossenschaft, zu der jedes Mitglied einer Genossenschaft verpflichtet ist.
1. Bei manchen Banken bestehende Anforderung der Einzahlung eines Mindestbetrags bei Kontobegründung (z.B. Sparkonto).
2. Bei bestimmten Einlagenarten bestehende Anforderung der Einzahlung eines Mindestbetrags.
3. (Gesellschaftsrechtliche) Mindestkapitaleinlage bei bestimmten Unternehmensrechtsformen.
Höhe der Einzahlung auf einen Geschäftsanteil, zu der jedes Mitglied einer Genossenschaft mindestens verpflichtet ist. Im Statut muss zumindest für 10% des Geschäftsanteils festgelegt werden, wann welcher Betrag zu leisten ist (§ 7 Nr. 1 GenG). Betrag und Zeitpunkt weiterer Einzahlungen werden durch Beschluss der Generalversammlung (§50 GenG) festgelegt.
Vorhergehender Fachbegriff: Mindestdepotgebühr | Nächster Fachbegriff: Mindesteinschuß
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|