Spareinlagen
Bei Banken aller Art geführte Konten, auf denen Spareinlagen unterhalten werden. Können nur den für Spareinlagen zulässigen Zwecken dienen. Über das Konto wird eine Sparurkunde (Sparbuch) ausgestellt. Sparkonten können nur auf Guthabenbasis geführt werden. Die Zinsen für die Spareinlagen werden dem Sparkonto jeweils zum Jahresende gutgeschrieben.
Dient der Verbuchung von Guthaben, die zu Sparzwecken eingezahlt werden. Spareinlagen.
Konten, auf die Geldbeträge zu Sparzwecken eingezahlt werden. Sparkonten gehören in der Regel zum Privatvermögen und damit vermögensteuerlich zum sonstigen Vermögen (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 BewG [bis 31.12.19951). Zinsen von Sparkonten sind Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegen dem Zinsabschlag, sofern nicht ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Anstelle nachgewiesener höherer Werbungskosten wird ein Pauschbetrag von 100,— DM für jeden Steuerpflichtigen (bei Ehegatten 200,— DM) gewährt (§ 9a EStG). Außerdem wird ab dem 1.1.1993 ein Sparerfreibetrag (feste Pauschale) in Höhe von
6. 000,— DM (bei Ehegatten 12.000,— DM) gewährt (§ 20 Abs. 4 EStG).
Siehe auch: Kapitaleinkünfte, sonstiges Vermögen, Sparerfreibetrag, Vorschusszinsen
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