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Vorschusszinsen



Von Banken u. U. vereinbarte und berechnete Zinsen, wenn bestimmte Einlagen – vor allem Spareinlagen – ausnahmsw. vorzeitig zurückgezahlt werden. Meist ist bei solchen Vereinbarungen der zurückgezahlte Betrag als Vorschuss zu verzinsen. Die frühere gesetzliche Regelung im KWG ist entfallen.

Zinsen, die die Bank nach dem Kreditwesengesetz von Einlegern fordern muß, denen Spareinlagen vor Ablauf der Kündigungsfrist zurückgezahlt werden.

Entgelt für vor Fälligkeit zurückbezahlte Spareinlagen. Die vorzeitige Rückzahlung bedarf grundsätzlich der Einigung zwischen Kreditinstitut und Sparer. Das zu entrichtende Entgelt ist im Preisverzeichnis der Banken aufgeführt. Üblich ist, ein Viertel des vereinbarten =Habenzinssatzes als Entgelt zu berechnen. Möglich ist aber auch die Vereinbarung einer Pauschale. Regelmäßig werden Vorschusszinsen für längstens 30 Monate und höchstens bis zur Höhe der insgesamt angefallenen Zinsen berechnet. In Notfällen verzichten die Kreditinstitute auch auf Vorschusszinsen.

Wird ein Geldbetrag bei der Bank oder Sparkasse vorzeitig oder ohne Kündigung abgehoben, so werden Vorschusszinsen berechnet. Die Vorschusszinsen mindern den Zinsertrag des Kontos.

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