—Kassenhaltung
wird im Rahmen der KEYNESschen Theorie der Liquiditätspräferenz als im wesentlichen durch das Volkseinkommen bestimmt angesehen und mit der - Transaktionskasse zusammengefaßt. Eine über die Transaktionskasse hinausgehende Kassenhaltung aus dem Vorsichtsmotiv resultiert daraus, dass der sich aus den laufenden Transaktionen ergebende Finanzierungsbedarf nicht mit Sicherheit vorhersehbar ist. Eine genauere Begründung aus einzelwirtschaftlicher Sicht liefern (wie bei der optimalen Transaktionskasse) lagerhaltungstheoretische Ansätze (Edward L. WHALEN, Sho-chieh TSIANG). Sie tragen dem Problem Rechnung, dass eine steigende Kassenhaltung zwar einerseits höhere, durch entgangene Zinsen bedingte Alternativkosten (opportunity costs) zur Folge hat, andererseits aber das Risiko der Illiquidität mindert und dadurch Illiquiditätskosten erspart (wie Zinsen für Überziehungskredite oder übermäßige Wertverluste bei Zwangsverkäufen von Aktiva). Unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung erfolgt die Kassenhaltung bis zu dem Punkt, wo die marginale Ersparnis an Illiquiditätskosten durch die marginalen Alternativkosten gerade kompensiert wird. Die so bestimmte optimale Vorsichtskasse läßt sich unter vereinfachenden Annahmen durch eine Bestimmungsgleichung spezifizieren, die der Wurzelformel für die Transaktionskasse ähnelt. Sie impliziert, dass die Kassenhaltung aus dem Vorsichtsmotiv (wie bei der optimalen Transaktionskasse) unterproportional mit dem Einkommen steigt und abnimmt, wenn sich der Zinssatz erhöht. Literatur: Fuhrmann, W. (1994). Jarchow, H.-J. (1998). Claassen, E.M. (1980)
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