Alle Vermögensgegenstände eines Inhabers oder Mitinhabers, die nichtzum Betriebsvermögen gehören. DasPrivatvermögen eines Einzelkaufmannes, eines Beteiligten an » Offener Handelsgesellschaft sowie eines Komplementärsunterliegt auch der Haftung für Betriebsschulden.
Vermögensgegenstände aller Art, die nicht Betriebsvermögen einer Bank, spez. des Privatbankiers, sind. Persönlich haftende Gesellschafter der Privatbankierhäuser haften auch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Bank.
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