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Bankenkrise

Schwarzer Freitag

Krisenhafte, durch Zusammenbrüche, Illiquidität und Run gekennz. Zustand im Bankwesen eines Landes oder mehrerer Länder, hervorgerufen durch verfehlte Geschäftspolitik von Banken oder durch in der Volkswirtschaft bestehende, oft lang andauernde Depression oder andere schlechte wirtschaftliche Bedingungen, die auf die Banken ausstrahlen. Seit den 70/80 er Jahren des 18. Jahrhunderts sind in Deutschland immer wieder, wenngleich in grossen Abständen, Bankenkrisen aufgetreten, oft in der Folge von wirtschaftlichen Boomzeiten. Folgen von Bankenkrisen waren meist verschärfte banken-aufsichtsrechtliche Bestimmungen.

Situation, in der durch Illiquidität bzw. Konkurs einzelner Institute das ganze Bankensystem zusammenzubrechen droht. Historisch bedeutsam ist vor allem die Bankenkrise von 1931, die durch Verluste der deutschen Grossbanken (seit der Inflation von 1923 nur unzulänglich mit Eigenkapital ausgestattet) und durch ausländische Kreditkündigungen, wobei für Rückzahlung keine ausreichenden Devisenreserven mehr verfügbar waren, ausgelöst wurde. Gründe für diese Kündigungen waren die innenpolitische Lage (Wahlerfolge der NSDAP) und die Bankenkrise in den USA. Die DANAT-Bank muss am 11. 7. 1931 als erste deutsche Grossbank ihre Schalter schliessen; nach den von der Regierung ausgesprochenen Bankfeiertagen gilt ab 15.7. 1931 eine Devisenzwangswirtschaft; lange Stillhalteverhandlungen mit ausländischen Gläubigern folgen. Nachdem 1934 jeglicher Transfer von Zinsen und Tilgungen eingestellt wird, kommt eine abschliessende Regelung der verbliebenen Auslandsschulden erst im Londoner Schuldenabkommen der Bundesregierung 1953. Im Inlandsgeschäft werden die Banken nach 1931   durch staatliche Beteiligungen abgestützt; eine Erholung tritt erst im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs nach 1933 ein.   Literatur: Born, K. E., Die deutsche Bankenkrise 1931, München 1967.

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