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Bankenliquidität

Ausdruck für die Liquidität des gesamten Bankensystems. Während die einzelne Bank Zentralbankgeld am Geldmarkt anlegen oder ausleihen kann, ist das gesamte Bankensystem bei der Zentralbankgeldversorgung im wesentlichen auf die Refinanzierung bei der Notenbank angewiesen. Lange Zeit galten die freien Liquiditätsreserven als Gradmesser der Bankenliquidität in der Bundesrepublik. Seit die Bundesbank dieses Konzept aufgegeben hat, existiert keine derartige Kennzahl mehr. Generell versteht man unter der Bankenliquidität die Möglichkeit der Gesamtheit der Kreditinstitute, sich das für die Erfüllung der Mindestreservepflicht und der Kreditgewährung an Nichtbanken benötigte Zentralbankgeld zu beschaffen.

Literatur: Issing, O., Einführung in die Geldtheorie, 9. Aufl., München 1993.

Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute Bankenliquidität bezeichnet alle Mittel, welche Banken zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit benötigen. Hierzu zählen grundsätzlich alle Aktiva, die jederzeit in Zahlungsmittel umgetauscht (liquidiert) werden können. Hierzu gehören insbesondere börsengehandelte Wertpapiere und Guthaben bei anderen Kreditinstituten. Das Bankensystem als ganzes kann jedoch nicht mit Forderungen der Banken untereinander zahlen, sondern nur mit Zentralbankgeld. Zur gesamtwirtschaftlich relevanten Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute gehören daher lediglich die aktuellen Bestände an Zentralbankguthaben und Kassenmittel zuzüglich potentieller Guthaben, die sich bis zur Einführung der Europäischen Zentralbank (EZB), das heißt bis Ende 1998, bei der Deutschen Bundesbank insbesondere durch Inanspruchnahme unausgenützter Rediskontkontingente beschaffen lassen.

(engl. bank liquidity) Bankenliquidität (Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute) bezeichnet alle Mittel, welche Banken zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit benötigen. Dies sind grundsätzlich alle Aktiva, die jederzeit in Zahlungsmittel umgetauscht (liquidiert) werden können. Hierzu gehören insbesondere börsengehandelte Wertpapiere und Guthaben bei anderen Kreditinstituten. Das Bankensystem als Ganzes kann jedoch nicht mit Forderungen der Banken untereinander zahlen, sondern nur mit Zentralbankgeld. Zur gesamtwirtschaftlich relevanten Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute gehören daher lediglich die aktuellen Bestände an Zentralbankguthaben und Kassenmittel zuzüglich potenzieller Guthaben, die sich bei der Europäischen Zentralbank (EZB) insbesondere durch Inanspruchnahme unausgenützter Rediskontkontingente beschaffen lassen.

ist derjenige Betrag an -Zentralbankgeldmenge, der sich als Differenz zwischen den Bankeinlagen von Nichtbanken (Private, Industrie usw.) und den gewährten Krediten an Nichtbanken ergibt. Die Bankenliquidität ist vor allem für die Geldschöpfung von Bedeutung.

Liquidität...

Auch: Flüssigkeit. Zahlungsfähigkeit der Banken, d.h. ihre Fähigkeit, allen fälligen und fällig zu machenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit entsprechen zu können. Zentrales geschäftspolitisches Postulat im Bankwesen und Gegenstand intensiver bankenaufsichtsrechtlicher Regulierung (KWG, Liquiditätsgrundsatz). Objekt der bankbetrieblichen Liquiditätspolitik. Zugleich Zwischenzielgrösse oder Indikator für die Geldpolitik der Zentralbank. Liquidität der Banken.

Die „flüssigen" Mittel, welche die Banken zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsbereitschaft brauchen. Vom Standpunkt der einzelnen Bank zählen dazu grundsätzlich alle Aktiva, die jederzeit in Zahlungsmittel umgetauscht (liquidiert) werden können; z. B. börsengehandelte Wertpapiere, Guthaben bei anderen Geld- und Kreditinstituten. Das Banken-system insg. kann aber nicht mit Forderungen der Banken untereinander bezahlen, sondern nur mit Zentralbankgeld. Daher werden zur gesamtwirtschaftlichen Liquiditätsausstattung aller Banken nur der Bestand an Zentralbankguthaben, deren Kassenbestände an Bargeld und die freien Kreditlinien bei der Zentralbank gerechnet.

Fähigkeit der Banken, ihre Zahlungsverpflichtungen termingerecht erfüllen zu können (Bankenliquidität im subjektiven Sinne). Wegen der Ungewißheit von Zahlungsein- und -ausgängen und zur Überbrückung von Lücken aus zwar vorhersehbaren, aber zeitlich und/oder betragsmäßig auseinanderfallenden Zahlungen benötigen die Kreditinstitute a) Vermögenswerte, die sofort oder kurzfristig zu akzeptablen Kosten für Zahlungen an Nichtbanken, an in- und ausländische Banken und an die Notenbank verwendbar sind, b) Kredit- und Geldhandelslinien, auf die mit Sicherheit, zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, und zu akzeptablen Zinssätzen zurückgegriffen werden kann (Bankenliquidität im objektiven Sinne). Aktiva und Kreditfazilitäten, die diese Eigenschaften haben, sind die liquiden Mittel der Kreditinstitute, und zwar in bankbetrieblicher, d.h. einzelwirtschaftlicher Sicht. Im einzelnen gehören dazu v.a. Guthaben bei der Zentralbank, Betriebsguthaben sowie Tages- und Monatsgelder bei Geschäftsbanken, Schatzwechsel, Anleihen mit kurzer Restlaufzeit und hinreichend sichere Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Notenbank oder einer Geschäftsbank. In gesamtwirtschaftlicher Sicht bestehen die liquiden Mittel der Kreditinstitute nur aus demjenigen Teil ihrer einzelwirtschaftlichen flüssigen Werte, die aktuelles oder potentielles –s Zentralbankgeld darstellen, also aus Notenbankguthaben, Kasse, notenbankfähigen Aktiva (z.B. Geldmarktpapieren mit Ankaufszusage des Währungsinstituts) und hinreichend sicheren Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Zentralbank. Diese Reserven sind in ihrer Liquiditätsqualität den lediglich einzelwirtschaftlich flüssigen Werten grundsätzlich nicht überlegen. Die Reduktion der Bankenliquidität im objektiven Sinne auf aktuelles - Zentralbankgeld und notenbankfähige Aktiva kann man damit begründen, dass die Banken gesamtwirtschaftlich nur dann zahlungsfähig sind, wenn sie über Geld verfügen, das sie nicht selbst schaffen können. - Geld von dieser Qualität ist aktuelles und potentielles Zentralbankgeld. Die gesamtwirtschaftlich liquiden Mittel der Banken sind auch Bestandteil der Geldbasis. Sowohl der einzel- wie der gesamtwirtschaftliche Vorrat der Kreditinstitute an flüssigen Werten läßt sich in zweifacher Hinsicht qualitativ abstufen: Zum einen kann man zwischen hochliquiden und eingeschränkt liquiden Werten (oder solchen ersten und zweiten Grades) unterscheiden, je nachdem, wie gut die betreffenden Positionen die Liquiditätskriterien erfüllen, zum anderen zwischen gewünschten und ÜberschuBreserven. Unter gewünschten (oder erforderlichen) Reserven sind diejenigen zu verstehen, die von der Bank zur Sicherung ihres Liquiditätsbedürfnisses für notwendig oder wünschenswert gehalten werden und/oder administrativ vorgeschrieben sind, etwa zur Erfüllung der Mindestreserveverpflichtungen (Mindestreserven) und der Mindestliquiditätsanforderungen der Bankenaufsicht. Die - Überschußreserven (oder freien Reserven) sind die Differenz zwischen den gesamten und den gewünschten liquiden Mitteln. Sowohl die gesamten einzelwirtschaftlichen als auch die darin enthaltenen Überschußreserven der Banken sind erheblich größer als ihre korrespondierenden Zentralbankgeldvorräte. Für die - Geldpolitik sind die Überschußreserven von Bedeutung. Sie bilden ein Glied in der Übertragskette liquiditätspolitischer Maßnahmen der Notenbank, gleichgültig, ob die Währungsbehörde dem Monetarismus anhängt oder eine anders orientierte Politik betreibt. Das Kreditangebot der Banken i.S. der grundsätzlichen Bereitschaft, zusätzliche Kredite hinauszulegen, hängt u.a. von ihrer Liquiditätsausstattung ab, weil eine Kreditexpansion i.allg. mit Liquiditätsabflüssen verbunden ist oder Nettozuflüsse schmälert oder aufzehrt. Eine Zunahme der Überschußreserve wirkt somit anregend auf das Kreditangebot, eine Abnahme dämpfend. Da Banken wie andere Unternehmen betriebswirtschaftlich handeln und planen, ist eine kreditbeeinflussende Rolle von den einzelwirtschaftlichen (und nicht von den gesamtwirtschaftlichen) Überschußreserven zu erwarten: Zahlungen, die eine Bank als Folge einer geplanten Kreditausweitung in Rechnung zu stellen hat, müssen nur zu einem geringen Teil in Zentralbankgeld geleistet werden (v.a. Barabzüge und höhere Mindestreserven aus internen Verrechnungen). Außerdem reichen die relativ geringen freien Zentralbankgeldvorräte i.d.R. nicht aus, um die selbst bei großen Kreditinstituten beträchtlichen Kreditabflußquoten abzudecken. Obwohl die Notenbank keinen direkten Zugriff auf die einzelwirtschaftlichen Überschußreserven hat, nimmt sie bei ihrer Geldpolitik Einfluss auf die bankbetriebliche Kreditbereitschaft. Unmittelbar wirkt sie auf die gesamtwirtschaftliche Bankenliquidität bzw. -überschußliquidität ein, wenn sie Zentralbankgeld anbietet oder entzieht oder marktmäßige Einflüsse toleriert. Änderungen des gesamtwirtschaftlichen Liquiditätsstatus ziehen aber im allg. gleichgerichtete Bewegungen der einzelwirtschaftlichen Überschußreserven nach sich, wobei eine expansive Notenbankpolitik darüber hinaus die Qualität der betrieblichen Reserven verbessern und eine restriktive Notenbankpolitik sie schmälern kann. Doch ist der Gleichlauf, vor allem kürzerfristig, nicht so gut, dass sich die Notenbank um die Bestimmungsfaktoren derjenigen Vorgänge nicht zu kümmern bräuchte, die den gesamtwirtschaftlichen Impuls in den betriebswirtschaftlichen übersetzen. Die Bestinunungsfaktoren liegen im Banken- und Nichtbankenbereich und sind überdies zu einem erheblichen Teil durch bankaufsichtliche Liquiditätsanforderungen vorgegeben (- Bankenaufsicht). Formal läßt sich die Brücke zwischen der Zentralbankgeldversorgung (A Z) und dem Kundenkreditangebot des Bankensystems (A K) durch zwei Multiplikatoren schlagen: Ein Liquiditätsmultiplikator (m1) bündelt diejenigen Vorgänge, die sich bei der Umsetzung des geldpolitisch-gesamtwirtschaftlichen Impulses in Änderungen der betrieblichen Überschußreserven abspielen. Ein einzelwirtschaftlicher Kreditangebotsmultiplikator (mk) gibt an, in welchem Maße Änderungen des bankbetrieblichen Liquiditätsstatus Anreize für ein höheres oder schwächeres Zusatzangebot an Bankenausleihungen liefern. AZ•m1 •mk=AK, wobei für den einzelwirtschaftlichen Kreditmultiplikator unter der vereinfachenden Voraussetzung gilt, dass der Liquiditätszufluss über die Aktivseite der Bankbilanzen läuft und die Fristentransformation für die Kreditangebotsausweitung keine Rolle spielt. (b, bf = bankaufsichtliche und mindestreservebedingte, bzw. freiwillige Liquiditätsquote im einzelwirtschaftlichen Sinne; de = einzelwirtschaftliche Abzugsquote; w = Teil von A K, der aus bankbetrieblich hochliquiden Aktiva besteht, z.B. aus notenbankfähigen Wechseln oder kurzlaufenden, von Nichtbanken emittierten Wertpapieren; jeweils gewichtete Durchschnittswerte). In der volkswirtschaftlichen Literatur werden die liquiden Mittel der Banken im gesamtwirtschaftlichen Sinne verstanden und meist im Zusammenhang mit der - Geldbasis und des darauf aufgebauten Geldangebotsprozesses (- Geldangebot) behandelt.

Literatur: Issing, O. (1998). Honeck, G. (1989)


Zahlungsfähigkeit eines Bankbetriebes. Wie jedem Betrieb droht auch einer Bank der Konkurs, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Doch ist es für eine Bank schwieriger als für andere Betriebe, die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Zum einen gehen die täglichen Geldzuflüsse und Geldabflüsse weit überwiegend auf Entscheidungen der Bankkunden (Einleger, Kreditnehmer) zurück, so dass sie viel unsicherer vorhersehbar sind als die Zahlungsströme in einem Industrie- oder Handelsbetrieb; zum anderen hat die Bank praktisch keine Stundungsmöglichkeit. Während ein Industrie- oder Handelsbetrieb fällige Zahlungen für einige Zeit hinausschieben kann, indem er eine Stundung vereinbart oder einfach Mahnungen in Kauf nimmt, ist bei einer Bank sofort die Existenz gefährdet, wenn sie auch nur für kurze Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Sicherung der Zahlungsfähigkeit dienen Massnahmen auf zwei Ebenen: •   Die Vorsorge auf längere Sicht, indem man die Dauer der Kapitalbindung in Krediten und anderen Vermögensteilen an den Fristen orientiert, zu denen der Bank Gelder, vor allem in Form von Einlagen, zur Verfügung gestellt worden sind (goldene Bankregel). •   Die Vorsorge auf kurze Sicht, indem man die Geldbestände und Geldbeschaffungsmöglichkeiten ständig den Erfordernissen anpasst, die sich aus den von den Kunden ausgelösten Geldabflüssen und Geldzuflüssen ergeben (Gelddisposition).

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