Guthaben der Monetären Finanzinstitute (MFI) auf Konten bei der Zentralbank, die über die Reservehaltungerfordernisse (Mindestreserve-Soll nach Absetzung ggf. anrechenbarer Kassenbestände bzw. berücksichtigungsfähiger Freibeträge) hinausgehen. Bei Reduzierung der Mindestreservesätze wird das Mindestreserve-Soll an die unabdingbaren Arbeitsguthaben bzw. -sworking balances der Kreditinstitute herangeführt, bleibt aber i.d.R. darüber. Eine zusätzliche Vorhaltung liquider Mittel läßt sich vermeiden, wenn den MFIs im Rahmen der Mindestreservepolitik Zeit eingeräumt wird, ihre durchschnittlichen Guthaben (Mindestreserve-Ist) auf den Stand des Mindestreserve-Solls zu bringen, und wenn die Zentralbank bei überraschenden Liquiditätsengpässen außerdem einen Fächer an Refinanzierungsmöglichkeiten offeriert, der vielleicht sogar als Ständige Kreditfazilitäten auf Initiative der MFIs in Anspruch genommen werden kann.
siehe Mindestreserve-Verzinsung.
Differenz zwischen den tatsächlichen Zentralbankguthaben der Banken (Mindestreserve-Ist) und dem Mindestreserve-Soll, d.h. den Guthaben, die von den Kreditinstituten zur Erfüllung ihrer Mindestreservepflicht gehalten werden müssen (Mindestreservepolitik). Die Überschussreserven bewegen sich in der Bundesrepublik Deutschland normalerweise unter 1% bis 2% des Reservesolls; nur in besonderen Situationen, vor allem im Falle des plötzlichen Zuflusses grosser Summen ausländischer Gelder ("hot money"), werden diese Prozentsätze wesentlich überschritten.
Differenz zwischen dem (höheren) Mindestreserve-Ist und dem (niedrigeren) Mindestreserve-Soll eines Kreditinstitutes; gehalten bei der Zentralbank. Die Ü. zählt zu den freien Liquiditätsreserven der Kreditinstitute. Diese können jederzeit frei (kostenlos) über ihre Ü. verfügen.
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