Derzeit gibt es im Eurosystem nur einen (positiven) Mindestreservesatz. Er beträgt 2%. Die Kreditinstitute sind also verpflichtet, für bestimmte Verbindlichkeiten Guthaben beim Eurosystem in Höhe von 2% der Verbindlichkeiten zu unterhalten.
Die Prozentsätze, die, auf die mindestreservepflichtigen Verbindlichkeiten von Instituten angewendet, das Mindestreservesoll ergeben. Festsetzung und Veränderung der Mindestreservesätze erfolgt durch die Zentralbank. Die Sätze können nach zahlreichen Kriterien differenziert werden (nach Einlagenkategorien und sonstigen Verbindlichkeiten, Inlands- und Auslandsverbindlichkeiten, nach Bestand und Zuwachs von Verbindlichkeitskategorien, Gläubigerarten usw.). Ferner können Höchstgrenzen bestehen.
Siehe Mindestreservesätze.
von der Währungsbehörde (meist der Zentralbank) festgelegter, auf die Reservebasis bezogener Anteilsatz zur Berechnung der von einem Monetären Finanzinstitut zu haltenden Mindestreserven. Vielfach wird nicht ein einziger Reservesatz bestimmt, sondern es werden je nach kredit- oder geldpolitischem Ermessen unterschiedliche Sätze auf die verschiedenen reservepflichtigen Aktiva und/oder Passiva angewandt.
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