Das Eurosystem setzt sich aus den rechtlich selbständigen nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsraumes und der rechtlich selbständigen Europäischen Zentralbank, die am 1.7.1998 als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts (EWI) errichtet wurde und ihren Sitz in Frankfurt a.M. hat, zusammen.
Europäisches System der Zentralbanken..., Europäische Zentralbank...
Bez. der EZB für die NZB jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (teilnehmende Mitgliedstaaten), zusammen mit der EZB. Diese Unterscheidung zwischen dem Eurosystem und dem ESZB wird als notwendig angesehen, solange der Euro nicht in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt ist.
Es besteht aus der EZB und den (dzt. 12) nationalen Zentralbanken (NZBn) der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro zu Beginn der dritten Stufe der WWU am 01.01.1999 eingeführt haben (s. a. Euro-Währungsgebiet). Es wird vom EZB-Rat und dem EZB-Direktorium geleitet. Solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben, ist die Unterscheidung zwischen dem Eurosystem und dem ESZB (bestehend aus der EZB und allen - dzt. 15 - NZBn der EU-Mitgliedstaaten) erforderlich.
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