Das Versicherungssparen ist eine hauptsächlich von Sparkassen eingeführte neue Form des Sparens. Sie besteht darin, dass der Kunde einen Vertrag über einen bestimmten Betrag abschließt, den er durch laufende Raten anspart. Bei Tod wird der Betrag fällig, auch wenn er noch nicht voll eingezahlt ist. Das Risiko deckt die Sparkasse dadurch ab, dass sie den Sparer bei einer Versicherungsgesellschaft versichert und die hierfür erforderliche Prämie von den dem Sparer zustehenden Zinsen abzweigt. Der Sparer hat am Ende der Ansparzeit trotz der Prämienzahlung noch einen Zinsgewinn.
Steuerlich sind diese Sparraten nicht begünstigt und gelten nicht als Sonderausgaben wie echte Versicherungsbeiträge (§ 10 EStG); lediglich die Prämie, die an die Versicherungsgesellschaft abgeführt wird, gilt als Sonderausgabe. Die Zinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Dies ist der eigentliche Vorgang bei einer Kapital-Lebensversicherung. Dabei wird nicht nur im Todesfall eine bestimmte Summe ausgezahlt, sondern auch im Erlebensfall. Es handelt sich also um eine Kombination zwischen Risikoabsicherung und Sparen. Der Versicherer muss eine bestimmte Kapitalleistung, die so genannte Erlebensfallsumme, am Ende der Laufzeit garantieren. Ausser dieser Erlebensfallsumme kommen auch noch die so genannten Überschüsse zur Auszahlung. Die tatsächliche Auszahlung übertrifft deshalb die garantierte Erlebensfallsumme bei weitem. Je länger die Laufzeit ist, desto beträchtlicher ist dieser Unterschied. Kapital bildende Lebensversicherung.
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