1. als Form des Arbeitsentgelts. Prämien können entweder Grundlage für die Entlohnung sein (Lohnkosten) oder zusätzlich zum Lohn gezahlt werden (z.B. im betrieblichen Vorschlagswesen (Ergebnisbeteiligung). Prämien sind Teil der Personalkosten. Zusammensetzung der Prämien: Die Einheit der Prämienbemessungsgrundlage (»Mengengerüst für die Prämienzahlung«) kann z.B. dem Kostenplan (Plankostenrechnung) entnommen werden. Sie ist mit der Prämienstaffel zu bewerten. Buchhalterische Verrechnung: Prämiierung von Planabweichungen. 2. Als Leistung des Versicherungsnehmers: Versicherungskosten.
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