Beteiligung der Arbeitnehmer am Leistungserfolg des Betriebes, einzelner Betriebsteile oder einzelner Kostenstellen. Die ausgezahlten Beträge gehören immer zu den Personalnebenkosten, wenn nicht eine Gewinnbeteiligung vorliegt; dann gehören sie zum Personalaufwand (Personalkosten). Maßgröße für die Berechnung der Ergebnisbeteiligung können sein: Gewinn (Gewinnbeteiligung), Kostenersparnis, Umsatz, Produktion, Kapital, Dividende, Substanzgewinn. Ergebnisbeteiligung wird oft als Prämienzahlung ausgezahlt. Zur Berechnung: Prämienstaffel.
Auch: Erfolgsbeteiligung. Beteiligung der Bankmitarbeiter am von der Bank erzielten Gewinn: durch Barleistungen (Prämien, Tantiemen, Gratifikationen u. a.) oder durch Verkauf eigener Aktien -Belegschaftsaktien - zu verbilligtem Kaufpreis und mit Verkaufsbeschränkungen.
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