Neben dem direkten Arbeitsentgelt zählt man zum gesamten Personalaufwand auch alle indirekt verursachten Personalaufwendungen, die sog. Personalnebenkosten. In der handelsrechtlichen Abgrenzung gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB wird der Personalaufwand aufgegliedert in Löhne und Gehälter, soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung. Der Aufwand für Altersversorgung ist noch getrennt anzugeben. Zu den Löhnen und Gehältern gehören natürlich auch die Lohnsteuer und die Arbeitnehmeranteile an der Sozialversicherung. Bei den sozialen Abgaben (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) sowie bei den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) ist zu beachten, dass auch Beiträge für die Insolvenzversicherung bei betrieblichen Versorgungszusagen hierher gehören. Als Unterstützungsbeträge kommen in Betracht: Zuschüsse zu Kur- und Krankenhausaufwendungen, Werksverpflegung u.a. Nicht zum handels- und steuerrechtlich definierten Personalaufwand gehören dagegen alle nicht effektiven Aufwendungen, denen kein echter Geldmittelabfluss aus dem Unternehmen gegenübersteht. Hierzu zählen alle Opportunitätskosten innerhalb des wertmäßigen Kostenbegriffs.
Siehe auch: Personalkosten
Die Aufwendungen der Organisation für den arbeitenden Menschen gliedern sich in Personalaufwand und Sozialaufwand. Zum Personalaufwand werden lediglich jene Aufwendungen des Betriebes gezählt, die unmittelbares Entgelt für die eigentliche Arbeitsleistung darstellen. Der Personalaufwand setzt sich damit im wesentlichen aus Löhnen, Gehältern und Prämien zusammen, wobei nichtleistungsbezogene Teile wie Urlaubsgeld, Vergütungen für Feiertage und andere Fehlzeiten von der Lohnend Gehaltssumme abzuziehen sind.
Vielfach wird daher der Personalaufwand auch als »bereinigte Lohnsumme« bezeichnet. Die Entwicklung des Gesamtaufwands im Personalbereich zeigt eine deutliche Verringerung des leistungs-bezogenen Teils zugunsten des sozialen Anteils. Die Ursache hierfür liegt in der Zunahme von Sozialleistungen durch gesetzliche Bestimmungen und Tarifverträge (z. B. Urlaubsgeld, Bildungsurlaub usw.).
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