ist eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zweck der beruflichen oder staatsbürgerlich-politischen (z.Teil auch allgemeinen) Bildung. Bundeseinheitlich ist er im BetrVerfG für Mitglieder von Betriebsrat und Jugendvertretung geregelt. Für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Vertrauensleute für Schwerbehinderte nach Arbeitssicherheitsgesetz und SchbG. Bildungsurlaub ist meist unbezahlt; in einzelnen Ländergesetzen (Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) besteht jedoch Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Für ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen in sämtlichen Bundesländern (ohne Berlin) besteht ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub von 12 Arbeitstagen im Jahr.
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