in institutioneller Abgrenzung die gesellschaftlichen Einrichtungen organisierten Leh- rens und Lernens, deren Organisation, Aufbau und Finanzierung. Die Übergangsmöglichkeiten im Bildungssystem definieren mögliche Bildungswege vom Beginn der Schulpflicht (und vorgelagerten Vorschuleinrichtungen) über weiterführende Schulen und die Berufsbildung bis zu den formal höchst qualifizierenden Bildungsabschlüssen der Hochschulen und bis zum Bereich der Weiterbildung (Bildungsangebot). In horizontaler Gliederung wird nach Elementar-, Primär-, Sekundär- und Tertiärbereich des Bildungssystems unterschieden, denen typische Altersstufen zugeordnet sind, sowie nach dem quartären Bereich der Weiterbildung. Der sekundäre und tertiäre Bereich sind i. d. R. differenziert - mit Unterschieden in Bildungsdauer, in Übergangsmöglichkeiten, in Bildungszielen und Bildungsinhalten - entweder intrainstitutionell (Gesamtschule, Gesamthochschule) oder interinstitutionell in Form einer vertikalen Gliederung nach Typen von Bildungseinrichtungen und Bildungswegen, zwischen denen jedoch Übergänge bestehen können. Neben einem meist staatlich organisierten und finanzierten Kernbereich des Bildungssystems, der in der Bundesrepubkik Deutschland als Aufgabe den Ländern zugewiesen ist, spielen Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft (Kirchen, Vereine etc.) sowie die ausserschulische berufliche Bildung in Unternehmen eine wichtige Rolle. Die Einrichtungen des Bildungssystems stellen einen Teil der volkswirtschaftlichen Infrastruktur dar (Bildungsökonomik). In ihrer Aufgabe der Qualifizierung des künftigen Arbeitskräfteangebots erfüllen sie neben gesellschaftlich-kulturellen Aufgaben eine ökonomische Funktion (Bildungsplanung, BÜ- dungspolitik). Literatur: Arbeitsgruppe am Max-Planck-lnstitut für Bildungsforschung, Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland, Reinbek bei Hamburg 1979.
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