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Bildungspolitik

Gesamtheit der Ziele und Instrumente im Hinblick auf eine planmässige Gestaltung und Entwicklung des Bildungssystems, seiner institutionell-organisatorischen Struktur (Bil- dungsstrukturpolitik), seiner Lernziele, Lern- inhalte und didaktischen Vermittlungsformen (Bildungsreformpolitik) sowie seiner quantitativen Entwicklung und Finanzierung (Bildungsablaufpolitik).   Ziele der Bildungspolitik lassen sich von den Funktionen des Bildungssystems in der Gesellschaft ableiten: der ökonomischen Funktion der Qualifizierung des künftigen Arbeitsangebots für das Beschäftigungssystem, der gesellschaftlichen Funktion der Vermittlung sozialer Kompetenz und der Verteilung von sozialem Status, der politischen Funktion der Reproduktion und Legitimation des gegebenen Ordnungssystems sowie der kulturellen Funktion der Tradierung kollektiven Bewusstseins, von Orientierungen und Werten.   Die vielfachen Funktionen des Bildungssystems machen deutlich, dass die Bildungsökonomik nur neben anderen Disziplinen und Zielorientierungen Entscheidungsgrundlagen und Hilfen für die Bildungspolitik liefern kann. Pädagogisch, gesellschaftspolitisch und anders begründete Ziele der Bildungspolitik, wie Durchlässigkeit des Bildungssystems, Chancengleichheit etc., lassen sich jedoch in die Ansätze der Bildungsplanung einbeziehen, wie sie die Bildungsökonomie als Grundlage rationaler Bildungspolitik entwickelt hat. Notwendig ist hierzu eine Operationalisierung allgemeiner bildungspolitischer Ziele wie etwa der Chancengleichheit, die vielfach ausserhalb der Kompetenz des Bildungsplaners liegt.   Die Realisierung bildungspolitischer Ziele setzt den Entwurf von Handlungsprogrammen der Bildungspolitik im Sinne kurz-, mittel- und langfristiger Bildungsplanung voraus, die auch alternative Strategien der Zielerreichung enthalten können. Neben der Planung des Einsatzes verschiedener bildungspolitischer Instrumente stehen i.d.R. ein Kosten- und Finanzierungsprogramm. Ebenso können verschiedene Rahmenbedingungen in die Planung eingehen bzw. eine schrittweise Abstimmung mit anderen Politikbereichen, z.B. im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung, notwendig machen. Ein wichtiges Instrument der Bildungsstruktur- und Reformpolitik stellen Modellversuche dar, die über die praktische, quasiexperimentelle Erprobung von Neuerungen Entscheidungshilfen für die Entwicklung des Bildungswesens geben sollen (z. B. im Hoch- schulbereich: Gesamthochschule, abgestufte Studiengänge, einphasige Juristenausbildung u.a.). Die Bildungspolitik der vergangenen Jahrzehnte war im wesentlichen eine Politik der Bildungsexpansion, die sich zunehmend kritischen Einwänden ausgesetzt sieht: Die Bildungsexpansion führe zur Überqualifikation der Arbeitskräfte; ihr Beitrag zum Ausgleich von Bildungschancen und zum Abbau sozialer Ungleichheit sei gering; die Expansion sei mit Qualitätsverlusten verbunden und überfordere die öffentlichen Haushalte.   Der Abstimmung der Bildungspolitik zwischen den Ländern und der wissenschaftlichen Politikberatung dienen in der Bundesrepublik die Ständige Konferenz der Kultusminister, der Wissenschaftsrat, der Deutsche Bildungsrat (von 1966 bis 1975) sowie die Bund- Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung. Für spezielle Problembereiche wurden ad hoc-Beratungsgremien geschaffen wie die Sachverständigenkommission Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung (1974). Am bildungspolitischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess wirkt darüber hinaus eine Vielzahl von Gruppen mit.           Literatur: Derbolav,J. (Hrsg.), Grundlagen und Probleme der Bildungspolitik, München 1977. Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Projektgruppe Bildungsbericht (Hrsg.), Bildung in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1 und 2, Reinbek bei Hamburg 1980.

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