Möglichkeiten der Allgemeinbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung, wie sie das Bildungssystem in seiner institutionellorganisatorischen Struktur vorsieht. Die Bildungsmöglichkeiten werden durch Curricula als Inbegriff der Bildungsziele, der Bildungsinhalte und der Vermittlungsformen des Lernens definiert; sie stehen durch Zugangsvoraussetzungen und Übergangsmöglichkeiten i.d.R. in der Sequenz eines Bildungsweges und werden mit Zertifikaten abgeschlossen, die das Arbeitskräfteangebot beim Übertritt vom Bildungssystem in das Beschäftigungssystem qualitativ strukturieren und die einen Marktwert am Arbeitsmarkt haben. Im öffentlichen Bildungswesen der staatlich organisierten und finanzierten Bildungseinrichtungen ist das Bildungsangebot i. d. R. kostenfrei und nur an allgemeine Zugangsvoraussetzungen gebunden zugänglich; z.T. bestehen (nominelle) Gebühren der Inanspruchnahme dieses Bildungsangebots oder spezielle Zugangsbeschränkungen (z.B. Numerus clausus-Fächer der Hochschulen). Für das Bildungsangebot privater Träger können kostendeckende Gebühren bzw. Preise eine Rolle spielen (Bildungsfinanzierung). Das Bildungsangebot von Unternehmen im Rahmen der beruflichen Bildung im dualen System (Lehrausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen) schliesst eine tarifvertraglich geregelte Vergütung der Auszubildenden mit ein und ist nach Umfang und Struktur marktmässig gesteuert. Neben den Kosten der Ausbildung, wie sie durch Tarifvertrag und Ausbildungsrichtlinien der Ausbildungsberufe bestimmt werden, spielen daher die Erträge im Rahmen der produktiven Ausbildung sowie die Möglichkeit der Sicherung einer qualifizierten Stammbelegschaft durch Verbleib der Ausgebildeten im Unternehmen eine Rolle für die Entwicklung des Bildungsangebots. Literatur: Schmidt, V., Angebotsorientierte Planung der Bildungspolitik in der Bundesrepublik, Düsseldorf 1971.
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