branchenspezifischer Verband mit Zwangsmitgliedschaft für die zugehörigen Unternehmen in Form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und überwachen die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zur Unfallverhütung.
In der Gesundheitswirtschaft:
Die nach Branchen gegliederten insgesamt 26 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind zusammen mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den Eigenunfallkassen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Berufsgenossenschaften arbeiten in der Rechtsform der Körperschaften öffentlichen Rechts. Die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben liegen in den Bereichen Unfallverhütung und Unfallversicherung für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Die Berufsgenossenschaften werden in paritätischer Selbstverwaltung durch die Arbeitgeber und die Versicherten (Arbeitnehmer) verwaltet. Zentrale Gremien sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Beide Gremien werden paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Die Rechtsaufsicht über die Berufsgenossenschaften obliegt dem Staat.
Die Finanzierung der Aufgaben der Berufsgenossenschaften erfolgt – anders als in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung – im Umlageverfahren allein über Beiträge der Unternehmen. Das Verfahren ist so gestaltet, dass für jedes Haushaltsjahr im Nachhinein für den Zuständigkeitsbereich jeder Berufsgenossenschaft der Überschuss der Aufwendungen über die Erträge ermittelt wird (Verfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung). Die Differenz bildet das Umlagesoll, das dann nach verschiedenen Faktoren (Gefahrklasse des Unternehmens, Summe der im Berichtsjahr gezahlten Arbeitsentgelte, eventuell Beitragszuschlag oder Beitragsnachlass) von der Berufsgenossenschaft auf die ihr angehörenden Unternehmen verteilt wird. Die durchschnittliche Umlage beträgt derzeit 1,31 Prozent.
In der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis in der gewerblichen Wirtschaft steht. Allein bei den 26 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind 43 Millionen Beschäftigte und drei Millionen Betriebe versichert.
Für den Gesundheitsmarkt zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Sitz in Hamburg.
In der Gesundheitswirtschaft: professional association
Die Berufsgenossenschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind nach Gewerbezweigen in 26 gewerbliche, neun regional gegliederte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften und 32 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (z.Berufsgenossenschaft Feuerwehr-Unfallkassen) unterteilt. Zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben bestellen sie so genannte Durchgangsärzte (D-Arzt). Aufgabenschwerpunkte sind u.a. die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Seit dem Beitragsentlastungsgesetz von 1997 arbeiten die Krankenkassen mit den Berufsgenossenschaften im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zusammen. Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen der Unternehmer.
§ 114 SGB VII, § 20 SGB V
Zwangsverband der versicherungspflichtigen Unternehmer zur Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung (§§658 ff. RVO). Es bestehen zur Zeit 35 gewerbliche und 19 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Als Träger der Unfallversicherung kommen zu diesen Berufsgenossenschaften noch 13 Gemeindeunfallversicherungsverbände, sechs Feuerwehrunfallkassen, vier Ausführungsbehörden des Bundes, elf Ausführungsbehörden der Länder und sechs Ausführungsbehörden von Städten. Die Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsrecht; es besteht Zwangsmitgliedschaft. Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Fiaftpflicht des einzelnen Unternehmers bei Arbeitsunfällen. Berufsgenossenschaften werden durch Beiträge finanziert, die allein von den Unternehmern aufzubringen sind. Die Höhe der Beiträge ist gestuft nach Gefahrenklassen, in die die einzelnen Unternehmen eingeordnet sind. Die Gefahrenklassen bestimmen sich nach Zahl und Schwere der in einzelnen Gewerbezweigen vorkommenden Arbeitsunfälle. Über ihre Aufgabe hinaus, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu fungieren, haben die Berufsgenossenschaften im Bereich des Arbeitsschutzes bei der Unfallverhütung mitzuwirken. Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften, deren Einhaltung überwacht wird; sie haben für die Ausbildung im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung zu sorgen. Hier berühren sie Unfallversicherung und Arbeitsschutz.
Berufsgenossenschaften heißen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglieder einer Berufsgenossenschaft sind sämtliche Unternehmen und Verwaltungen. die versicherungspflichtig sind und entsprechende Beiträge entrichten. Berufsgenossenschaften klären über Unfallverhütung auf. erlassen entsprechende Vorschriften und übernehmen geldliche Leistungen (z. Berufsgenossenschaften Kosten einer Heilbehandlung; Verletztengeld. wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers erlischt: Berufshilfe; Unfallrente).
sind Zwangsversicherungen, in denen durch Gesetz Unternehmen gleicher Gewerbezweige zusammengeschlossen sind. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die in den Betrieben ihrer Träger tätigen Personen. Neben dem Gewerbeaufsichtsamt führen sie Aufsichtsdienste in Betrieben zur Überwachung des technischen Arbeitsschutzes durch. Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschriften, die von ihnen nach RVO erlassen werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Berufsfreiheit | Nächster Fachbegriff: Berufsgenossenschaften
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|