sind »autonomes Satzungsrecht«, das von den Berufsgenossenschaften begründet wird. Sie enthalten die sicherheitstechnischen Anforderungen, die beim Betrieb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen erfüllt sein müssen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind an sie gebunden. Sie werden in Zusammenarbeit zwischen dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erarbeitet, genehmigt und bekanntgemacht.
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