übt in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft die Gewerbeaufsicht, d. h. die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsrechts- und Arbeitsschutzbestimmungen, aus. Arbeitsrecht, Arbeitsschutz
ist eine staatliche Sonderbehörde, die zum Arbeitsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung gehört. Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften (besonders bei Anlagen, die Gefahren oder Belästigungen herbeiführen können). Sie arbeiten hinsichtlich des •Arbeitsschutzes mit den Berufsgenossenschaften zusammen.
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