wesentliche Leistung der Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet verschiedene Rentenarten. Die vorübergehende Erwerbsminderung wird durch ein Verletztengeld, eine dauernde Erwerbsminderung durch eine Rente ausgeglichen. Verletztenrente wird gewährt, wenn durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20% eingetreten ist, die länger als 13 Wochen andauert. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 20% wird Rente nur gezahlt, wenn sich zusammen mit der Minderung aus anderen Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Entschädigungsfällen nach bestimmten Gesetzen insgesamt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% ergibt. Ist die Erwerbsfähigkeit zu 50% oder mehr gemindert (Schwerverletzte), wird zur Verletztenrente eine Zulage in der Höhe von 10% gewährt, wenn wegen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt oder keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der -+Knappschaftsversicherung bezogen werden kann. Kinderzulagen sind vorgesehen. Die Höhe des Verletztengeldes richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und nach dem zuletzt bezogenen Einkommen des Verletzten. Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit wird Vollrente in Höhe von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes bezahlt. Der Jahresarbeitsverdienst ist nach oben begrenzt, kann aber von der jeweiligen Berufsgenossenschaft durch Satzung erhöht werden. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% wird der Teil der Vollrente als Teilrente gezahlt, der dem Grad der Minderung entspricht. Die Renten der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflegegelder werden jährlich um die Veränderung der durchschnittlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme angepasst (dynamische Rente). In der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch eine Elternrente vorgesehen, wenn der wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit verstorbene Versicherte aus seinem Arbeitsverdienst den Lebensunterhalt von Eltern, Grosseltern, Stief-, Adoptiv- oder Pflegeeltern wesentlich bestritten hat oder ohne diesen Todesfall bestritten hätte. Zur Witwen- und Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherungs: Witwenrente, Waisenrente.
Üblicherweise wird bei einer privaten Unfallversicherung im Leistungsfall eine einmalige, bei Abschluss des Vertrags festgeschriebene Kapitalsumme ausgezahlt. Hat der Versicherte aber bei Eintritt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet, dann wird eine monatliche Unfallrente gezahlt. Die Berechnung der Unfallrente erfolgt auf der Basis der für den Invaliditätsfall vereinbarten Kapitalleistung: Für eine Kapitalleistung von 1000 Euro ergeben sich folgende Jahresbeträge: Berechnung der Unfallrente Alter Jahresrente pro 1000 Euro (bei Eintritt des Unfalls) Kapitalleistung (in Euro) Männer Frauen 65 106,22 87,89 66 110,52 91,34 67 115,08 95,08 68 119,90 99,13 69 125,01 103,52 70 130,41 113,46 71 136,12 119,46 72 142,16 119,08 73 148,57 125,16 74 155,38 131,75 75 und darüber 162,65 138,89
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