Unfall, den ein Versicherter bei Ausübung der Arb eit sowie auf dem Weg zu und von dieser Arbeit erleidet. Der Arbeitsunfall ist Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das ist ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung, laut Gesetz ein zeitlich begrenztes, von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt und das bei einer Tätigkeit eingetreten ist, für die Versicherungsschutz besteht.
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