Personalnebenkosten (auch Personalzusatzkosten) sind gesetzliche und
freiwillige Personalkosten, die zusätzlich zum Leistungsentgelt anfallen; dabei handelt es sich überwiegend um Sozialkosten.
(auch als »zweiter Lohn« bezeichnet). Alle gesetzlich, tariflich und betrieblich freiwillig veranlassten indirekten Personalaufwendungen. Bei den gesetzlichen Personalnebenkosten handelt es sich um die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, um bezahlte Feiertage und sonstige Ausfallzeiten, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie um sonstige gesetzliche Entgelte wie die Beiträge für die Unfallversicherung. Tariflich und betrieblich freiwillig vereinbarte Personalnebenkosten sind u.a. Urlaub einschließlich Urlaubsgeld, Sonderzahlungen (Gratifikationen, 13 Monatsgehalt etc.), betriebliche Altersversorgung, Vermögensbildung und sonstige freiwillige Zahlungen an die Mitarbeiter. Je nach Wirtschaftszweig fallen die Personalnebenkosten unterschiedlich hoch aus.
setzen sich zusammen aus Sozialkosten, d.h. freiwilligen und gesetzlichen Sozialleistungen, allen Kosten der Kostenstelle Personalabteilung und aus Sonderberechnungen, z.B. Fluktuationskosten Sonderformen der Kalkulation), Kosten für innerbetriebliche Ausbildung usw.
betriebliche Lohnstruktur, - Sozialkosten
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