relative und absolute Zusammensetzung der in einem Betrieb entstehenden Lohnkosten (betriebliche Entgeltpolitik). Die relative Lohnstruktur dokumentiert zum einen die Verteilung der Mitarbeiter entsprechend den unterschiedlichen Lohngruppen (Anzahl der Mitarbeiter, die einer Lohngruppe zugeordnet sind). Ferner spiegelt sie die Abstufung der Entgelte zwischen den einzelnen Mitarbeitern bzw. Mitarbeitergruppen wider. Ansatzpunkt für eine personalpolitische Einschätzung der Entgeltsteigerungsraten zwischen den Mitarbeitern können dabei sowohl die Grundlohnlinie (graphische Verbindung der Grundlohnsätze nach Lohngruppen, z.B. entsprechend Tarifvertrag) als auch die Effektivlohnlinie (graphische Verteilung der Höhe der Effektiventgelte) sein. Die Differenz zwischen beiden Lohnlinien (Lohndrift) zeigt das Ergebnis der Einkommensdifferenzierung zwischen verschiedenen Mitarbeitern bzw. Mitarbeitergruppen infolge der betriebliche Entgeltpolitik auf. Hinweise auf eine Effektivlohnsteigerung gegenüber dem Tariflohn ergeben sich z.B. durch Leistungslohn und übertarifliche Zulagen. Die absolute Lohnstruktur, auch als betriebliches Lohngebäude bezeichnet, verdeutlicht die einzelnen Komponenten der betrieblichen Lohnkosten. Aus personalpolitischer Sicht ist neben dem Aufbau insb. das Verhältnis der einzelnen Elemente zueinander von Bedeutung. Als problematisch wird in der Praxis häufig auf den im Zeitablauf steigenden Anteil der Personalzusatzkosten hingewiesen. Während im Jahr 1950 die Personalzusatzkosten in der Bundesrepublik Deutschland 35% des Direktentgeltes für geleistete Arbeit ausmachten, stieg dieser Anteil bis zum Jahr 1988 auf 84,4% an. In dieser Entwicklung wird eine entscheidende Benachteiligung des Produktionsstandortes Bundesrepublik Deutschland gesehen. Literatur: Grünefeld, H.-G., Personalzusatzauf- wand, 2. Aufl., Freiburg 1988. Hamer, Personalzusatzkosten - der unsichtbare Lohn, Bonn 1991. Oechsler, W A., Personal und Arbeit, 4. Aufl., München 1992.
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