Lohnkosten sind Teil der Personalkosten und umfassen die Bruttolöhne, die die Unternehmung je Abrechnungsperiode (Woche, Monat, Jahr) für die Leistungserstellung zu entrichten hat (Sozialkosten).
sind Teil der Personalkosten. Sie sind die Summe der Bruttolöhne, die von einer Unternehmung in einer Abrechnungsperiode (Woche, Monat) als Arbeitsentgelt für die Erstellung betrieblicher Leistung aufgewendet wird. Die Lohnkosten ergeben sich aus dem Zeitgerüst der Lohnkosten, also je nach Lohnform geleistete Stück- oder Zeiteinheiten und deren Bewertung mit Hilfe des Lohnsatzes. Nach verrechnungstechnischen Gesichtspunkten lassen sich Fertigungslöhne und Hilfslöhne unterscheiden. Die Errechnung der zukünftigen Höhe der Lohnkosten obliegt der Lohnkostenplanung. Die Lohnkostenkontrolle hat die Einhaltung der geplanten Lohnkosten zu überwachen und eventuelle Abweichungen zu analysieren (auch Lohnschwankungen, Personalkostenplanung, Personalkostenkontrolle).
Lohnkosten sind die Summe der Löhne und Gehälter der Unternehmung in einer Periode, die zusammen mit den Lohnnebenkosten die Personalkosten ergeben.
betriebliche Lohnstruktur
Vorhergehender Fachbegriff: Lohnkontrollen | Nächster Fachbegriff: Lohnkostenkontrolle
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|