Aufgrund des Anwachsens und der zunehmenden Bedeutung der Personalaufgaben in den letzten 25 Jahren rückte die Personalabteilung in der Organisationshierarchie deutlich auf. Die Aufgaben der Personalabteilung lassen sich in drei Gruppen gliedern:
Einzelaufgaben mit Dienstleistungscharakter (z. B. Personalbeschaffung, » Arbeitsbewertung, Personalbeurteilung, Entgeltfestlegung),
übergeordnete Gesamtaufgaben zum Zwecke der Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft (z. B. Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung, Konzeption von Führungsmodellen);
Unterstützung der Organisationsleitung zur Sicherstellung eines den Kriterien der ökonomischen und sozialen Effizienz folgenden Personaleinsatzes.
Für den zur Wahrnehmung dieser Aufgaben geeigneten organisatorischen Aufbau bietet sich als Lösung eine Gliederung nach Aufgaben bzw. Objekten an, die in der Praxis häufig zu Mischformen kombiniert werden. Bei der Gliederung nach Aufgaben werden gleichartige oder ähnliche Funktionen zusammengefaßt (z. B. Personalbedarfsermittlung, -beschaffung, -einsatz, -entwicklung) -Bei der Gliederung nach »Objekten« (z. B. verschiedene Mitarbeitergruppen) gelangen Personalreferenten zum Einsatz, die für alle Personalfragen einer bestimmten Mitarbeitergruppe zuständig sind. Während der Vorteil der Funktionsgliederung in der Möglichkeit der Spezialisierung liegt, besitzt das Referentenprinzip den Vorteil der persönlichen Bedeutung mit der Chance einer Intensivierung des Kontaktes zwischen Personalabteilung und Mitarbeitern.
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