Die Personalakte ist eine Sammlung sämtlicher schriftlicher Unterlagen über betriebliche bzw. dienstliche und persönliche Verhältnisse eines Arbeitnehmers oder Beamten. Hierzu gehören z. B. Personenstand, berufliche Bildung und Entwicklung sowie Anerkennungen und Verwarnungen des Arbeitnehmers oder des Beamten. Nach § 83 Betriebsverfassungsgesetz bzw. § 56 Beamtenrechtsrahmengesetz hat jeder Arbeitnehmer bzw. Beamte das Recht, in seine Personalakte Einsicht zu nehmen und ihr ggf. eine Erklärung hinzuzufügen.
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