Bestandteil des risikopolitischen Instrumentariums. Mehrere Versicherungsunternehmen übernehmen fallweise gemeinsam die Deckung eines Risikos am Erstversicherungs- markt nach vorher bestimmten Anteilen. Nur der vereinbarte Bruchteil des gedeckten Risikos wird in den Bestand der einzelnen Unternehmen eingebettet.
fallweiser Zusammenschluss mehrerer Erstversicherungsunternehmen zu einem Konsortium mit dem Zweck, gemeinschaftlich Versicherungsschutz für ein Risiko, meist ein Grossrisiko, zu gewähren. Das Geschäft wird nach aussen zumeist von dem Unternehmen mit dem grössten Anteil als Konsortialführer abgewickelt.
Um das Risiko für die Versicherungsgesellschaften bei grossen Projekten zu vermeiden, gibt es diese Form der Mitversicherung. Mehrere Versicherungsunternehmen sind an einem Versicherungsvertrag mit einer Beteiligungsquote oder Versicherungssumme beteiligt. Jedes beteiligte Unternehmen erhält entsprechend dem jeweiligen Anteil einen Teil der Prämie und haftet dafür anteilig an der Gesamtversicherungssumme. In der Regel ist ein Versicherer federführend.
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