Eine Vereinbarung über die vom Ausbildenden zu zahlende Vergütung ist nach dem Berufsbildungsgesetz zwingender Bestandteil eines jeden Ausbildungsvertrages. Die Ausbildungsvergütung soll den Eltern des Auszubildenden eine finanzielle Hilfe sichern, der Heranbildung eines qualifizierten Nachwuchses dienen und die Arbeitsleistung abgelten. Bezüglich der Bemessung dieser Vergütung enthält das Berufsbildungsgesetz lediglich eine Rahmenvorschrift. In der betrieblichen Praxis werden i. d. R. die für den Betrieb geltenden tariflichen Mindestsätze vereinbart, die mit fortschreitender Berufsausbildung an- steigen. Die Ausbildungsvergütung beeinflusst als wesentliche Komponente der vom Ausbildungsbetrieb zu tragenden Ausbildungskosten Art und Umfang des Ausbildungsplatzangebots. Als Einkommen und Anreizzahlung an die Auszubildenden beeinflusst die Ausbildungsvergütung auch die Ausbildungsplatznachfrage. Literatur: Schaub, G., Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., München 1992.
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