ist für die Durchführung der berufspraktischen Ausbildung und für die Vermittlung der anwendungsbezogenen Theorie verantwortlich. Der Ausbildungsbetrieb schliesst mit dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag ab, in dem Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie die rechtlichen Rahmenbedingun- gen cíes miSDiiaungsvernaiunsses gcrcgcu sind. Er ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Ausbildung innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass die Ausbildungsziele innerhalb der vertraglich festgelegten Ausbildungsdauer erreicht werden. Ein Betrieb kann nur dann Ausbildungsbetrieb sein, wenn er den gesetzlichen Anforderungen genügt. Dazu gehört z.B., dass in dem Betrieb Ausbilder tätig sind, die nach der Ausbildereignungsverordnung qualifiziert sind. Die Vermittlung der für den Beruf geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Mittlere und grössere Unternehmen bilden ihre Auszubildenden i. d. R. im eigenen Betrieb aus, wenn sie in der Lage sind, alle im Berufsbild verlangten Fertigkeiten und Kenntnisse selbst zu vermitteln. Die Möglichkeit der Verlagerung bestimmter Ausbildungsabschnitte oder -inhalte auf überbetriebliche Ausbildungsstätten wird vorrangig von kleineren Betrieben, z.B. Handwerksbetrieben, genutzt, die nicht das gesamte Spektrum der Ausbildungsinhalte im eigenen Betrieb abdecken können. Überbetriebliche Ausbildungsstätten werden häufig von den regionalen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern betrieben.
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