Berufsordnungsmittel, das die Ausbildungsinhalte verbindlich festlegt, die dem Auszubildenden während der Ausbildungszeit zu vermitteln sind. Diese Fertigkeiten und Kenntnisse werden als Lernbereiche umschrieben. Sie stecken den Mindestrahmen der Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf ab; i.d.R. werden den Lehrlingen in den Unternehmen auch Ausbildungsinhalte vermittelt, die über diesen Umfang hinausgehen.
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