gibt an, wieviel Ausbildungsplätze in welchen Ausbildungsberufen oder -berufsgruppen von einem Betrieb zur Besetzung angeboten werden sollen (Ausbildungsplatzangebot). Diese Entscheidung ist jährlich mindestens einmal zu treffen. Sie wird vor allem von folgenden Determinanten beeinflusst: (1) Erwarteter Personalnettobedarf (Ersatzbedarf und/oder Neubedarf) des Betriebes zum Zeitpunkt des vorgesehenen Ausbildungsabschlusses; (2) Stelienbesetzungspolitik des Betriebes, die eine mehr oder weniger weitgehende Deckung des erwarteten Personalnettobedarfs durch Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis ("Stellenbesetzung aus den eigenen Reihen") oder durch Personalbeschaffung vom Arbeitsmarkt ("Stellenbesetzung von aussen") vorsehen kann. Dabei sind die wechselnde Arbeitsmarktlage wie auch die Höhe der Ausbildungskosten im Vergleich zu den Kosten der externen Personalbeschaffung zu berücksichtigen. (3) Erwartete Anzahl der Auszubildenden, die ihre Ausbildung abbrechen oder nicht erfolgreich abschliessen können. Der Ausbildungsbedarf erhöht sich ausserdem durch die erwartete Anzahl jener Auszubildenden, die nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung den Ausbildungsbetrieb auf eigenen Wunsch verlassen oder aus anderen, in der Person des Auszubildenden liegenden Ursachen für die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht in Betracht kommen. Der betriebliche Ausbildungsbedarf ist insoweit ökonomisch begründet. Sozial- und gesellschaftspolitische Ziele der Unternehmung können dazu führen, vorhandene, aber nicht genutzte Ausbildungskapazität in der Weise einzusetzen, dass zusätzliche, über den erwarteten Eigenbedarf hinausgehende Ausbildungsplätze angeboten werden. Das Ausmass dieser Überbedarfs-Ausbildung hängt u.a. von der Höhe der anfallenden Ausbildungskosten und von der Ertragslage des Unternehmens ab. Literatur: Ackermann, K.-F., Die Planung des Bedarfs an Auszubildenden in Industrieunternehmen, in: Weber, W. (Hrsg.), Betriebliche Aus- und Weiterbildung, Paderborn 1983, S. 9 ff.
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